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   VGH Bayern, 02.12.2011 - 12 ZB 11.1386   

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https://dejure.org/2011,64789
VGH Bayern, 02.12.2011 - 12 ZB 11.1386 (https://dejure.org/2011,64789)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.12.2011 - 12 ZB 11.1386 (https://dejure.org/2011,64789)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Dezember 2011 - 12 ZB 11.1386 (https://dejure.org/2011,64789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie JugendförderungsrechtAkteneinsicht in Jugendamtsakten; keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung; keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten; keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2011 - 12 ZB 11.1386
    Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2011 - 12 ZB 11.1386
    Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Nichtzulassung der Revision - Zustimmung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2011 - 12 ZB 11.1386
    Eine solche Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Zulassungsbegründung muss darlegen, dass und inwiefern das der Fall ist (BVerwG vom 10.11.2008 Az. 5 B 79.08).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2011 - 2 UF 481/11

    Familienrecht: Zustimmung zur Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII

    Wie sich aus der vom Senat beigezogenen Akte des Jugendamts (vgl. zur Zulässigkeit Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss zu 12 ZB 11.1386 vom 2. Dezember 2011, zitiert nach Juris, Tz. 10; VG München, Beschluss zu M 18 E 10.1091 vom 14. April 2010, zitiert nach Juris, Tz. 13) ergibt, schlossen die Mitarbeiterinnen des Jugendamts aus einem Gespräch mit dem auch später zuständigen, bereits für die beiden älteren Kinder vorbefassten Familienrichter in Beisein des Herrn I am .
  • VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 444/17

    Einsicht in eine Jugendamtsakte

    Dabei kann dahinstehen, ob § 13 FamFG andere Akteneinsichtsansprüche verdrängt, soweit Jugendamtsakten betroffen sind, die das Jugendamt zum Zwecke der Unterstützung und Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII angelegt hat, ob also die Klägerin ein Einsichtsrecht insoweit überhaupt vor dem Verwaltungsgericht erstreiten könnte oder ob sie sich nicht vielmehr - auch nach Abschluss des familiengerichtlichen Verfahrens - an das Familiengericht wenden müsste (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 3. März 2014 - 20 F 12/13 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - 12 ZB 11.1386 -, juris Rn. 10; VG Köln, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 26 K 134/17 -, juris Rn. 61 ff.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 4 K 2344/12 -, juris Rn. 20).
  • VG München, 02.06.2021 - M 18 E 21.1454

    Kein Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen des Jugendamts in

    In einem anhängigen familiengerichtlichen Verfahren obliege es allein dem zuständigen Familiengericht, ob und inwieweit Akteneinsicht gewährt werde (BayVGH, B.v. 2.12.2011 - 12 ZB 11.1386).

    Vielmehr wäre ein solcher Antrag bei dem insoweit zuständigen Amtsgericht Rosenheim zu stellen (vgl. § 13 GVG i.V.m. § 13, § 111 Nr. 2, § 151 FamFG; BayVGH, B.v. 2.12.2011 - 12 ZB 11.1386 - juris Rn. 10) bzw. ein beim Verwaltungsgericht bereits gestellter Antrag an das zuständige Amtsgericht Rosenheim zu verweisen (vgl. § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG).

  • VG Köln, 31.10.2016 - 26 K 5681/15

    Voraussetzungen für die Gewährung von Akteneinsicht in die vollständige und

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 02.12.2011 - 12 ZB 11.1386 -, juris Rn. 10; VG Ansbach, Beschluss vom 01.03.2010 - AN 14 E 10.00205 -, juris Rn. 23; ebenfalls offenlassend BVerwG, Beschluss vom 03.03.2014, - 20 F 12/13 -, juris.

    Bieresborn in: von Wulffen, SGB X, 7. Aufl. 2010, § 83 Rn. 3; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 02.12.2011 - 12 ZB 11.1386 -, juris Rn. 14.

  • VG Karlsruhe, 10.10.2012 - 4 K 2344/12

    Gerichtskostenfreiheit eines Verfahrens auf Akteneinsicht in Akten des

    Ob und inwieweit in einem anhängigen familiengerichtlichen Verfahren ein Akteneinsichtsrecht gewährt werden kann, obliegt der Entscheidung der zuständigen Familiengerichte (Bay VGH, Beschl. v. 02.12.2011 - 12 ZB 11.1386 -, m.w.N.).
  • VG München, 02.10.2020 - M 18 E 20.3970

    Akteneinsicht der nicht sorgeberechtigten Mutter in Jugendhilfeakten

    Das Gericht geht dabei - zumindest im vorliegenden Eilverfahren - davon aus, dass der Verwaltungsrechtsweg auch insoweit eröffnet ist, als der Antrag auf Einsicht in die im Bereich Trennung und Scheidung im Rahmen der Familiengerichtshilfe gemäß § 50 SGB VIII geführte Akte gerichtet ist (so konkludent OVG Koblenz, B.v. 2.4.2020 - 12 F 11033/19 - juris; VG Würzburg, U.v. 26.1.2017 - W 3 K 16.885 - juris; offen gelassen: BVerwG, B.v. 3.3.2014 - 20 F 12/13 - juris Rn. 7; ablehnend BayVGH, B.v. 2.12.2011 - 12 ZB 11.1386 - juris Rn. 10; siehe hierzu auch Hoffmann, FamRZ 2020, 1155, 1157).
  • BVerwG, 03.03.2014 - 20 F 12.13

    Erzwingung der Akteneinsicht zur Überprüfung der Mitwirkung im

    Mit dieser Rechtsauffassung, zu deren Stützung der Widerspruchsbescheid auf mehrere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen verweist (VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 4 K 2344/12 - juris Rn. 20 und VGH München, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - 12 ZB 11.1386 - juris Rn. 10), setzt das Verwaltungsgericht sich nicht auseinander.
  • VG Bremen, 28.04.2021 - 4 V 72/21

    Akteneinsicht in eine "Kindesakte" gem.§ 25 Abs. 1 S.1 SGB X -

    Ob und inwieweit in einem anhängigen familiengerichtlichen Verfahren ein Akteneinsichtsrecht gewährt werden kann, obliegt der Entscheidung der zuständigen Familiengerichte (Bay VGH, Beschluss vom 02.12.2011 - 12 ZB 11.1386 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • VG Köln, 13.12.2017 - 26 K 134/17
    Die Kammer kann offenlassen, ob dieser Anspruch nach § 13 FamFG den allgemeinen Akteneinsichtsanspruch verdrängt, ob also der Kläger ein Einsichtsrecht in die vom Jugendamt zum Zwecke der Unterstützung und Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII angelegten Akten überhaupt vor dem Verwaltungsgericht erstreiten kann, oder ob er sich insofern an das Familiengericht wenden müsste, weil insoweit Akteneinsicht nur durch die Familiengerichte gewährt werden kann, vgl. BayVGH, Beschluss vom 02.12.2011 - 12 ZB 11.1386 -, juris Rn. 10; VG Ansbach, Beschluss vom 01.03.2010 - AN 14 E 10.00205 -, juris Rn. 23; ebenfalls offenlassend BVerwG, Beschluss vom 03.03.2014, - 20 F 12/13 -, juris.
  • VGH Bayern, 16.12.2011 - 12 ZB 11.2674

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Akteneinsicht in

    Soweit die Klägerin weiter im Zusammenhang mit § 25 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch auf § 50 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) abstellt, hat der Senat dazu bereits im Sinne des Verwaltungsgerichts entschieden und im Beschluss vom 2. Dezember 2011 (Az. 12 ZB 11.1386) ausgeführt, dass es in familiengerichtlichen Verfahren der Entscheidung der zuständigen Familiengerichte obliegt, ob und inwieweit in einem anhängigen Verfahren ein Akteneinsichtsrecht gewährt werden kann.
  • VG München, 23.11.2023 - M 18 S 23.4726

    Kein Anordnungsgrund, Akteneinsicht

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